Das Berufsbild des Canyoningführers
Wandern und Schwimmen durch tiefe Schluchten, Sprünge in glasklare Wasserbecken und Abseilstellen durch im Sonnenlicht glitzernde Wasserfälle.
Der gesamte Alpenraum und besonders auch das Salzburger Land warten mit einer Vielzahl von Schluchten unterschiedlichster Schwierigkeit auf.
Um einfache Canyoningtouren begehen zu können, ist keine besondere physische Kondition erforderlich, auch sind besondere Schwimmkenntnisse nicht von Nöten. Eine "gewisse Vertrautheit" mit dem Wasser ist allerdings von Vorteil, wenn man diesen Sport genießen möchte. Für anspruchsvolle Canyons sind allerdings eine hervorragende Kondition, absolute körperliche Fitness, perfekte Beherrschung der Canyoningtechniken, sowie ein gehöriges Maß an Erfahrung unbedingte Voraussetzungen!
Gesetzliche Regelung in Salzburg - Wer darf führen?
Seit dem Jahr 2011 ist in Salzburgs Schluchten das entgeltliche Führen ausschließlich behördlich autorisierten Canyoningführern gestattet!
In der Zwischenzeit gibt es eine Vielzahl von Agenturen und Verbänden, die Canyoning anbieten. Der Salzburger Bergsportführerverband weist ausdrücklich darauf hin, dass auch in den meisten anderen Ländern laut Gesetz nur behördlich autorisierte Führer (staatlich geprüfte Bergführer-IVBV mit Canyoningausbildung, gesetzlich ausgebildete Canyoning-/Schluchtenführer) zur Führung von Personen in den Canyons berechtigt sind.
In Österreich verfügen die Bundesländer Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Kärnten und Oberösterreich über bestens ausgebildete und behördlich autorisierte "Schluchtenführer", bzw. "Canyoningführer". Der Salzburger Bergsportführerverband weist darauf hin, dass immer wieder einige Anbieter Personal zur Führung in Schluchten beschäftigen, das über keine der oben zitierten Ausbildungen verfügt.
Im Bundesland Salzburgs sind ausschließlich behördlich autorisierte Canyoningführer berechtigt, in Schluchten zu führen.
Qualität, Gruppengröße und Versicherungsschutz!
Wir raten dringend dazu, am Canyoning nur unter der Leitung von behördlich autorisierten Canyoningführeren teilzunehmen, denn nur sie sind im Besitz einer gültigen Berufs-Haftpflichtversicherung!
Im Hinblick auf die eigene Sicherheit sollte sich daher jeder Kunde über den kommerziellen Canyoninganbieter und seine Angebote genau informieren. Besonders die Gruppengröße gibt dabei einen Aufschluss über die Qualität. Als Richtwert für einfache Schluchten gilt eine Zahl von maximal 6 Personen. Selbst in sogenannten leichten Canyons sollte die Zahl von 8 Personen keinesfalls überschritten werden. Darüber hinaus kann in anspruchsvollen Schluchten selbst bei kleinen Gruppen ein zweiter Führer zwingend notwendig sein!
In jedem Fall sollte man sich vor Buchung, bzw. Antritt einer Tour über den Ausbildungsstand des Canyoningführers informieren!
Jeder Canyoningführer muss sich mit seinem Ausweis ausweisen können (Achtung auf gültige Jahresmarke!) und ist auch an seinem Abzeichen eindeutig zu erkennen!